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Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger namentlich an das zuständige Gesundheitsamt melden
Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte melden
Badegewässerqualität Überwachung