Als Jagdrecht bezeichnet man die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Festgeschrieben ist dieses Recht im Bundesjagdgesetz, das mit dem Niedersächsischen Jagdgesetz und weiteren rechtlichen Bestimmungen die Rahmenbedingungen für jagdliche Belange in Niedersachsen festlegt.

 

Grundvoraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines. Diesen beantragt man bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Für die Erteilung des Jagdscheins muss die Jägerprüfung bestanden werden. Weiter sind eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein biometrisches Passbild beizubringen.

 

Der Landkreis Aurich nimmt die durch Gesetz übertragenen vielfältigen Aufgaben der Unteren Jagdbehörde wahr und ist damit unter anderem für die Durchführung der Jägerprüfung sowie die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen zuständig.

 

Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf den Homepages der Jägerschaften Aurich und Norden.

 

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zur Jägerprüfung sowie zur Jagd in Niedersachsen auf der Seite des Landes Niedersachsen.

 

Bei Fragen rund um das Jagdrecht können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.