Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften in Kindertagesstätten. Ziel der Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen sowie die Qualität in Kindertagesstätten durch zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.

 

Die Richtlinie Qualität in Kitas II stellt die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Niedersachsen dar und teilt sich in zwei Förderzeiträume vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 und vom 01.01.2025 bis 31.07.2025 auf.

 

Weitere Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bildungsportals Niedersachsen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas II)


Kita, Finanzhilfe, Verwendungsnachweis, Gemeinden, Zuschüsse, Förderung, Qualität