Dienstleistung
Teilhabe für Erwachsene
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – WfbM / Budget für Arbeit
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Wir fördern die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, um eine individuelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu fördern. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf personenzentriert mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (kurz B.E.Ni) und stellen einen Gesamt- oder Teilhabeplan auf.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Sozialamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Leistungsbeschreibung
                    
                
            
        
        
                                                Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören
- Wohnen in einer besonderen Wohnform
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Budget für Arbeit
- Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
- Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Autismus-Therapie
- Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
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Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören
- Wohnen in einer besonderen Wohnform
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Budget für Arbeit
- Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
- Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Autismus-Therapie
- Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.