Dienstleistung
Europäischer Feuerwaffenpass
Wichtigste Merkmale
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.
Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:
- Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
- Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
- Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
- Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
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Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:
- Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
- Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
- Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
- Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden