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Europäischer Feuerwaffenpass Änderung


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Antrag auf Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass


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Online Anträge Waffe


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Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.

Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt.

Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Häufig gestellte Fragen

Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:

  • Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
  • Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
  • Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden

 


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