Dienstleistung
Anzeige einer Versammlung
Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem neuen Nds. Versammlungsgesetz, gültig ab 01.02.2011, sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen. Untere Versammlungsbehörden ist der Landkreise Cloppenburg bzw. die Städte Cloppenburg und Friesoythe in deren Zuständigkeitsgebieten. Bei der Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:
- Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufes
- Beabsichtigter Beginn und beabsichtigtes Ende der Versammlung
- Gegenstand der Versammlung
- Persönliche Daten des Versammlungsleiters
- Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0