Dienstleistung
Überlassen von Waffen oder Munition an Personen
Wichtigste Merkmale
Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden.
Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder einer Waffenhandelserlaubnis, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies ebenfalls binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte
- Nummer der Waffenbesitzkarte
- Name der ausstellenden Behörde
 
- folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Vorname
-  Geburtsdatum, Geburtsort
- Wohnanschrift des Erwerbers sowie
- Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.
 
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzeigen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                                                                                                                        
                                            
                        
                            
    
        
            
                
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                    ValidierungMI, Überlassen von Waffen oder Munition an Personen Anzeige
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Wohnanschrift des Erwerbers sowie
- Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.
 
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzeigen.