Dienstleistung
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Wichtigste Merkmale
§ 11 Trinkwasserverordnung – Anzeige- und Informationspflichten
Im Landkreis Cloppenburg gibt es zahlreiche Wasserversorgungsanlagen. Diese unterliegen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). § 11 TrinkwV regelt in diesem Zusammenhang Anzeige- und Informationspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Sobald das Wasser für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist – etwa zum Trinken, Kochen oder zur Körperpflege – gelten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Welche Anlagen sind betroffen?
- Öffentliche, zentrale Wasserversorgungsanlagen: Diese versorgen regelmäßig mehr als 50 Personen oder geben mehr als 10 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag ab.
- Kleine, dezentrale Wasserversorgungsanlagen: Diese versorgen weniger als 50 Personen, zum Beispiel Ferienhäuser, Vereinsheime oder Gaststätten.
- Eigenwasserversorgungsanlagen: Diese entnehmen Trinkwasser aus eigenen Quellen wie Brunnen und dienen meist dem privaten oder betrieblichen Gebrauch.
Was ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen?
Nach § 11 TrinkwV müssen Betreiber dem Gesundheitsamt Cloppenburg folgende Vorgänge rechtzeitig anzeigen:
- Errichtung einer neuen Wasserversorgungsanlage
- Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach Stillstand
- Stilllegung der Anlage oder von Teilen davon
- Bauliche oder technische Veränderungen, die die Wasserqualität beeinflussen können
- Wechsel des Eigentums oder der Nutzung.
Warum ist das wichtig?
Trinkwasser muss jederzeit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben und kann bei Bedarf Untersuchungen oder Maßnahmen anordnen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller Nutzerinnen und Nutzer – auch bei kleinen oder privaten Anlagen.
Was sollten Betreiber im Landkreis Cloppenburg tun?
- Informieren Sie das Gesundheitsamt frühzeitig über geplante Maßnahmen.
- Nutzen Sie das bereitgestellte Formular zur Anzeige (online).
- Dokumentieren Sie alle Änderungen und Maßnahmen an Ihrer Anlage.
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0