Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder (bitte vom Fahrzeug abbauen)

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist erforderlich

  • bei Papieren, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgegeben wurden oder
  • bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises

Auswärtige Kennzeichen
 Bei der Abmeldung auswärtiger Fahrzeuge müssen die Unterlagen vollständig sein. Eine Verlusterklärung bei fehlender Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist hier nicht möglich, da für das auswärtige Kennzeichen keine (Ersatz-) Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt werden kann. Dieses geht nur bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Abmeldebescheinigung
 Zudem existiert die bis zum 30. September 2005 verwendete Abmeldebescheinigung nicht mehr. Die Abmeldung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. in den bis 30. September 2005 gültigen Fahrzeugbrief eingetragen.

Abmeldung im Onlineverfahren iKFZ
 Wichtig: Bis zum 31.12.2014 ausgegebene Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) erfüllen die Voraussetzungen für die Abmeldung im Onlineverfahren definitiv nicht. Die Abmeldung ist nur am Schalter möglich.

Ab dem 01.01.2015 werden bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I tragen ab demselben Zeitpunkt eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge / Anhänger kann online ein Antrag auf Außerbetriebsetzung gestellt werden (siehe Link am Ende dieser Seite).

Dazu muss der Antragsteller im Besitz des neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) sein, über ein Lesegerät für den Personalausweis oder alternativ der AusweisApp2 für Android/iOS verfügen und wie folgt vorgehen.

Achtung: Aufgrund der Corona-Pandemie ist für eine Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren aktuell kein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln bzw. freilegen (je nachdem welche Variante Ihre Kfz-Zulassungsbehörde einsetzt).
  2. Sicherheitscode notieren oder QR-Code einscannen (z.B. per Smartphone).
  3. Sicherheitscodes der beiden Stempelplaketten (vorderes und hinteres Kennzeichen) freilegen. Bei Anhängern und Motorrädern gibt es nur einen Sicherheitscode. Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
  4. Sicherheitscode notieren oder QR-Code einscannen (z.B. per Smartphone).
  5. Im Internet (siehe Link unten) mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) über ein Lesegerät identifizieren.
  6. Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die drei Sicherheitscodes eingeben (Bei Anhängern und Motorrädern zwei Sicherheitscodes).
  7. Den Vorgang online bezahlen.
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