Mit der Planung und Kontrolle des Abschusses helfen die Jäger und Jägerinnen, die Hegerichtlinien des Landes Niedersachsen umzusetzen

Die Abschussplanung ist ein wesentliches Instrument, um das Hegeziel des § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz zu erreichen.

Da die natürliche Auslese aufgrund der natürlichen Fressfeinde unseres Wildes nicht mehr funktioniert, muss diese Aufgabe von den Jägern übernommen werden. Durch eine den Biotopvoraussetzungen im jeweiligen Jagdrevier angepasste Abschussfreigabe sollen auf der einen Seite Wildschäden vermieden und auf der anderen Seite aber auch ein gesund aufgebauter Wildbestand erreicht werden. Hierzu sind Hegerichtlinien vom Land Niedersachsen erlassen, die auf wildbiologischen Erkenntnissen beruhen und die von den Jägerinnen und Jägern zu beachten sind.

Die Abschusskontrolle dient dazu, den Abschuss im Hinblick darauf zu kontrollieren, dass sich die Jagdausübenden an diese Hegerichtlinien halten. Im Einzelfall kann durch ordnungsbehördliche Maßnahmen seitens der Jagdbehörde insoweit auf die Jäger eingewirkt werden, dass das Hegeziel auch tatsächlich erreicht wird.

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