Seit dem 01.01.2024 setzt der Landkreis Cloppenburg die Vorgabe der Niedersächsischen Bauanordnung um, wonach Bauanträge und andere Verfahren nach § 3a NBauO digital bei der unteren Baubehörde einzureichen sind. Damit sind Anträge auf Papier nicht mehr zulässig.

Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie direkt auf das Serviceportal Bau, worüber die digitalen Verfahren einzureichen sind. Bitte beachten Sie auf der Seite die „Anleitung“ oben rechts.

Bauen, Bauantrag, NBAUO