Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Erteilung erforderlicher Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren (z. B. für Betäubung, Schlachtung, Transport, Zucht oder Handel von bzw. mit Tieren, Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes etc.).

 

Für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen ist nach dem Tierseuchenrecht (§ 17 g) ebenfalls eine Erlaubnis nötig, die Sie bei Bedarf beim Veterinäramt beantragen können.

 

§ 11 Tierschutzgesetz, Tierheim, Wirbeltiere, Zoologischer Garten, Verbringen, Einführen, Tierbrörse, Züchten, Zur schau stellen, Allgemeines zum Tierschutz und erlaubnispflichtige Tätigkeiten, tierschutz, § 17 TierSchNutztV, Hundeschule, Hundepension, Katzenpension, Tierpension, Hundezucht, Katzenzucht, Reitbetrieb, Fahrbetrieb, tiergestützte Intervention, Therapiehund, Reittherapie, Therapiepferd, Schädlingsbekämpfung, Tierbörse, Tierhandel, Auslandstierschutz, Zirkus, Zoofachhandel, §11