Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.

Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt.

Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:

  • Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
  • Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
  • Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden

 


waffe, europa, europäischer, waffenpass