Gewässer und ihre Uferbereiche haben als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten eine besondere ökologische Bedeutung, die häufig durch Nährstoffeinträge gefährdet wird. Zur Verminderung der Nährstoffbelastung trägt die Anlage von Gewässerrandstreifen wirksam bei. Eine vielfältige Struktur aus Gräsern und Stauden schafft Nischen und Lebensräume für eine große Artenvielfalt. Gewässerrandstreifen dienen vielen Arten als Teillebensraum, Schutzraum oder Wanderkorridor. Enten brüten in Uferböschungen, Libellen schlüpfen an Uferpflanzen und jagen andere Insekten, die die Blüten der Uferstauden besuchen. Als Linienbiotop sind Gewässerrandstreifen damit ein wichtiger Teil der Biotopvernetzung.

Der Landkreis Cloppenburg fördert daher die Stilllegung von Randstreifen auf ackerbaulich bewirtschafteten (einschließlich erwerbsgärtnerischen) Nutzflächen. Der Antragsteller verzichtet auf die Bearbeitung und Bestellung der Randstreifen (inkl. Verzicht auf Mahd, Beweidung, Düngung usw.). Der Landkreis Cloppenburg verpflichtet sich zur Zahlung des Förderbetrages jährlich nach Ablauf eines jeden Pachtjahres.

An dem Förderprogramm können Eigentümer - oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter von Ackerflächen - teilnehmen, deren Grundstücke an Fließ- oder Stillgewässer angrenzen oder sie umschließen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

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