Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket).

Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.

Bildung, Teilhabe, lernen, lernförderung, bildungspaket