Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden. Hierfür muss ein Gutachten nach § 23 StVZO einer Prüfstelle vorgelegt werden.

Dieses Gutachten ist die Voraussetzung für die Zuteilung eines historischen Kennzeichens.

Hinweis: Es ist zudem die Kombination Oldtimerkennzeichen mit Saisonkennzeichen möglich. Hierbei ist zu beachten, dass nur dreistellige Kennzeichenkombinationen möglich sind, da für Oldtimer ein "H" und für die Saison der Zeitraum auf dem Kennzeichen gedruckt wird.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!)
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
  • Ggf. Versicherungsbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte), wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden muss.
  • Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten technischen Prüfstelle
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen
  • Ggf. Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (abhängig vom Alter des Fahrzeuges - Ottomotor ab Baujahr 01.07.1969, Dieselmotor ab Baujahr 01.07.1977)
  • Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Bei ungetypten Fahrzeugen, d. h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr aufgrund des Aufwandes um 15,30 EUR.

Durch die Aufnahme des "H" in das Kennzeichen kann die bisherige Kennzeichenkombination zu lang für das Schild werden, In solchen Fällen wird dann eine Umkennzeichnung notwendig, die weitere Kosten verursacht. Eine 5-stellige Kennzeichenkombination (z.B. CLP-AA 123) ist zu lang und muss umgekennzeichnet werden.

Sollte durch die Zuteilung des historischen Kennzeichens eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Kennzeichengröße erforderlich sein, muss das Fahrzeug in der Hauptstelle in Cloppenburg vorgeführt werden.

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