Sofern die Eltern nicht verheiratet waren und keine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist oder ein Gericht dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hat, steht das Sorgerecht nach gültigem Recht der Mutter allein zu.

Wenn Sie als Mutter z.B. das Kind ummelden, einen Reisepass beantragen oder ein Konto eröffnen möchten, wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht von Ihnen verlangt werden.

Sollte eine Auskunft über das Vorliegen des alleinigen Sorgerechts (sogenannte Negativauskunft) benötigt werden, können sie diesen beim Jugendamt beantragen.

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Anschrift der Mutter

Es fallen keine Gebühren an.

 

Gebühr: kostenfrei


Sofern das Kind im Landkreis Cloppenburg geboren ist, kann die Auskunft kurzfristig ausgestellt werden. Wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren wurde, muss zunächst beim Geburtsjugendamt angefragt werden, daher kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Sie hängt davon ab, wann eine Rückmeldung des Geburtsjugendamts erfolgt.