Dienstleistung
Teilhabe für Erwachsene
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Wir fördern die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, um eine individuelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu fördern. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf personenzentriert mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (kurz B.E.Ni) und stellen einen Gesamt- oder Teilhabeplan auf.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören
- Wohnen in einer besonderen Wohnform
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Budget für Arbeit
- Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
- Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Autismus-Therapie
- Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
teilhabe, soziales, eingliederung, egh
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören
- Wohnen in einer besonderen Wohnform
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Budget für Arbeit
- Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
- Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Autismus-Therapie
- Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Es fallen keine Gebühren an.