Dienstleistung
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.
Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
- heilpädagogische Frühförderung
- Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
- Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
- Besuch einer Tagesbildungsstätte
- Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
- Autismus-Therapie
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Voraussetzungen
Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn
- Ihr Kind eine Behinderung hat.
- Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
- Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.
Schlagwörter
soziales, eingliederungshilfe, egh, teilhabe, kinder, jugendliche