Dienstleistung
Tierausstellung gem. Tollwutverordnung
Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Schlagwörter
tollwut, hund, hundeausstellung, katze, katzenausstellung, tierschau, tierseuche, tier