VERGABE EINES NEUEN KENNZEICHENS BZW. ERSATZKENNZEICHENS

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder
     Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche

Falls Sie für eine andere Person eine Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 27,90 EUR Grundgebühr. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen. 
 

Hinweis: Sofern Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen und dessen Kennzeichen auf ein neues Fahrzeug übernehmen möchten, ist nach erfolgter Außerbetriebsetzung und Umkennzeichnung eine Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nicht zulässig.

Haben Sie Ihr Kennzeichen verloren, gehen Sie bitte zum Abschnitt Vergabe eines neuen Kennzeichens (Diebstahl oder Verlust).

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