Fahrzeug ist noch in Cloppenburg auf einen anderen Namen zugelassen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

 

Fahrzeug ist noch in einem anderen Landkreis auf einen anderen Namen zugelassen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • auswärtige Kennzeichen (bitte vom Fahrzeug abbauen)
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Fahrzeug war in einem anderen Landkreis auf einen anderen Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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