Dienstleistung
Kleinkläranlagen
Nicht jedes Grundstück im Landkreis Wesermarsch kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende häusliche Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Dauerhaft werden im Landkreis Wesermarsch ca. 6.000 Haushalte dezentral entsorgt.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Antragsformulare werden in Kürze als Download zur Verfügung gestellt.
Bis dahin können die Vorlagen bei der zuständigen Stelle angefordert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Das Anzeigeverfahren ist gebührenfrei.
Für die Kosten eines Erlaubnisverfahren fallen 250,00 Euro an.
Was sollte ich noch wissen?
Entscheidend für eine gute und dauerhafte Reinigungsleistung ist , dass sich die Kleinkläranlagen auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Es wird empfohlen, ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen.Bei technischen Anlagen ist zusätzlich die Entnahme einer Wasserprobe und die Überprüfung der eingeleiteten Abwässer erforderlich.
Die Betreiber von Kleinkläranlagen sind für den baulichen Zustand selbst verantwortlich.
Die regelmäßige Durchführung der Wartung und der ordnungsgemäße Betrieb wird vom Landkreis Wesermarsch im Rahmen der Gewässeraufsicht überwacht.
Diese Regelung gilt auch für bereits im Betrieb befindliche Anlagen, die nach 15 Jahren Bestandsschutz auch an der "Stand der Technik" anzupassen oder ggf. völlig neu einzubauen sind.
Wenn die Kleinkläranlage älter als 15 Jahre und keine bautechnische Zulassung vorhanden ist, müssen diese zukünftig behördlich überwacht werden.
Bemerkungen
Weitere Informationen zum Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung:
Weitere interessante Links:
Die benötigten Antragsformulare werden in Kürze als Download zur Verfügung gestellt.
Bis dahin können die Vorlagen bei der zuständigen Stelle angefordert werden.
Das Anzeigeverfahren ist gebührenfrei.
Für die Kosten eines Erlaubnisverfahren fallen 250,00 Euro an.
Entscheidend für eine gute und dauerhafte Reinigungsleistung ist , dass sich die Kleinkläranlagen auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Es wird empfohlen, ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen.Bei technischen Anlagen ist zusätzlich die Entnahme einer Wasserprobe und die Überprüfung der eingeleiteten Abwässer erforderlich.
Die Betreiber von Kleinkläranlagen sind für den baulichen Zustand selbst verantwortlich.
Die regelmäßige Durchführung der Wartung und der ordnungsgemäße Betrieb wird vom Landkreis Wesermarsch im Rahmen der Gewässeraufsicht überwacht.
Diese Regelung gilt auch für bereits im Betrieb befindliche Anlagen, die nach 15 Jahren Bestandsschutz auch an der "Stand der Technik" anzupassen oder ggf. völlig neu einzubauen sind.
Wenn die Kleinkläranlage älter als 15 Jahre und keine bautechnische Zulassung vorhanden ist, müssen diese zukünftig behördlich überwacht werden.
Weitere Informationen zum Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung:
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