Dienstleistung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Herr Christian Michael Althaus
Herr Carsten Flemming
Frau Christiane Grell-Wiechmann
Frau Sonja Günther
Herr Paul Heienbrok
Frau Juliane Herrmann
Frau Christiane Holz
Herr Jonas Hotze
Frau Insa Kiefen
Frau Patricia Kofmansky
Frau Jantje Lede
Frau Kirsten Mertinkat
Frau Claudia Wefer
Herr Martin Albracht
Frau Susanne Benissan
Frau Loredana Rossa Carrafa
Frau Antonietta Kern
Frau Katarzyna Rychlicka
Frau Kira Wöhst
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
- Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
- Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
- Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, ggf. die künftigen Pflegeelterndie und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
An wen muss ich mich wenden?
an das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
Sie schaffen es nicht, das Kind so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig (darüber entscheidet das Jugendamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter
Sorgerecht, Pflegefamilie, Erziehungshilfe, Unterbringung, Pflegekind
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, ggf. die künftigen Pflegeelterndie und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
an das örtliche Jugendamt
Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
Sie schaffen es nicht, das Kind so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig (darüber entscheidet das Jugendamt).
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung