Dienstleistung
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
>> hier Wunschkennzeichen reservieren
Für den Landkreis Wesermarsch besteht generell die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu reservieren, sofern dieses Kennzeichen zur Verfügung steht.
Die Anzahl der reservierten Kennzeichen ist grundsätzlich auf fünf Stück je Halter zu begrenzen.
Die Reservierung kann nach einem der unten beschriebenen Verfahren erfolgen. Hierbei sollte der jeweils zukünftige Halter eingetragen werden damit die Zulassung auf das reservierte Kennzeichen erfolgen kann.
Für alle Fahrzeuge muss die Kombination nach dem „BRA“ mindestens 4-stellig oder 5-stellig sein (z. B. BRA-A123 oder BRA-AA123).
Für Saisonkennzeichen und Historische Kennzeichen beachten Sie bitte, dass nur eine 4-stellige Kombination zugeteilt werden kann, da entweder der Saisonzeitraum oder das „H“ für Historisch zusätzlich auf das Kennzeichen geprägt werden muss.
Ab 08.04.2011 erhalten auch Krafträder eine Kombination, die mindestens vier Stellen hat.
Maße des verkleinerten Kraftradkennzeichens
Höhe: 200 mm
Mindestbreite: 180 mm
maximale Breite: 220 mm
Bei der Verwendung von vier Stellen ist jede Breite von 180 bis 220mm möglich.
Bei einer Erkennungsnummer mit fünf Stellen ist nur die Breite 220mm möglich. Das bedeutet "historische" Krafträder erhalten eine vierstellige Erkennungsnummer + "H" auf einer Platine mit einer Breite von 220mm.
Ab dem
01.02.2016
kann eine Kennzeichenkombination von einem Buchstaben und 4 Ziffern [z.B. BRA-A 1111] als Wunschkennzeichen reserviert werden. Bitte wenden Sie sich dafür an den Leiter der Zulasungsstelle bzw. stv. Leiter der Zulassungsstelle.
Reservierungen über Telefon
Reservierungen können telefonisch mit der Zulassungsstelle erfolgen. Ihre Reservierung bleibt drei Monate bestehen. Bei der telefonischen Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.
Reservierungen über Interne t
Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Ein von Ihnen ausgewähltes Kennzeichen ist mit großer Wahrscheinlichkeit frei.
Nach erfolgreicher Reservierung können Sie sich die Reservierungsbescheinigung ausdrucken. Ihre Reservierung bleibt 90 Tage bestehen. Bitte legen Sie den Ausdruck der Reservierungsbescheinigung bei der Beantragung der Zulassung vor.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
04401 927-100
04401 927-100
04401 927-0
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04731 84-349
04731 84-335
04731 84-320
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Gebühr:
EUR 12,80
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Folgende Buchstabenkombinationen können
nicht
vergeben werden:
Schlagwörter
Saisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Wunschkennzeichen
Gebühr: EUR 12,80
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden: