Dienstleistung
Gästebeitrag
Alle Personen, die in anerkannten Gebieten Unterkunft nehmen und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen geboten wird, sind gästebeitragspflichtig.
Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen sowie ihre Familienangehörigen (Ehegatten bzw. Lebenspartner und zum Haushalt gehörende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten.
Der Jahresgästebeitrag ist bemessen auf 28 Übernachtungen.
Ein Gästebeitrag wird erhoben in der Stadt Esens und in den Gemeinden Neuharlingersiel und Werdum.
Einrichtung
Steuern - Abgaben - Beiträge
Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Fax
04971 206-66
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Telefon
04971 2060
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E-Mail