Dienstleistung
SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.
Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Einrichtung
Kasse
Adresse
Am Markt 2 - 4
26427 Esens
Am Markt 2 - 4
26427 Esens
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Fax
04971 206-66
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Telefon
04971 206-23
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Hinweis
René Caspers - Kassenleiter
René Caspers - Kassenleiter
Telefon
04971 206-24
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Hinweis
Getrud Sparenborg - Stv. Kassenleitung, Buchhaltung
Getrud Sparenborg - Stv. Kassenleitung, Buchhaltung
Telefon
04971 206-57
04971 206-57
Hinweis
Buchhaltung
Buchhaltung
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
ELV, SEPA-Mandat, Bankeinzug, elektronisches Lastschriftverfahren, Lastschrift, Abbuchung, Einzugsermächtigung, Bankeinzug, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Abbuchung, elektronisches Lastschriftverfahren, SEPA-Mandat, ELV
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