Osterfeuer Anmeldung


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Osterfeuer Merkblatt


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Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen öffentliche Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer dürfen nur am Ostersamstag abgebrannt werden, sie sind der Samtgemeinde Esens zwei Wochen 
vorher anzuzeigen. 
Das Abbrennen zum Zwecke der Pflege des Brauchtums ist nur zulässig, soweit die Nachbarschaft oder die 
Allgemeinheit hierdurch nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Dies kann durch Rauchentwicklung, 
Funkenflug, Gerüche und das Verbrennen ungeeigneter Stoffe geschehen. Es dürfen keine 
Verkehrsbehinderungen entstehen. 
Es dürfen nur pflanzliche Stoffe wie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Sperrmüll, behandeltes Holz, 
Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. 
Das Feuer darf nicht auf moorigem Untergrund, im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten 
Landschaftsteilen, auf Flächen besonders geschützter Biotope, in Wäldern, Mooren und Heiden abgebrannt 
werden. 


Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 

50 m zu Gebäuden 
100 m zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung (Reetdachhäuser, Holzhäuser) 
300 m zu Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten und Schulen 
100 m zu Energieversorgungsanlagen, öffentlichen Verkehrsflächen, Waldflächen, Zeltplätzen und anderen 
Erholungseinrichtungen 
50 m zu Wallhecken, entwässerten Mooren und Heiden 


Zum Schutz von Tieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden umzuschichten. 


Das Osterfeuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen (Benzin, Heizöl, Altöl usw.) angefacht oder unterhalten 
werden. 


Das Osterfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle 
erloschen sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße Bußgeldverfahren nach abfall-, ordnungs- und 
naturschutzrechtlichen Bestimmungen nach sich ziehen können.

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Fax
04971 20666
Telefon
04971 206-42
Hinweis
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-44
Hinweis
Sarah Burmeister - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Telefon
04971 206-45
Hinweis
Malte Stühmeier - Ordnung, Gewerbe und Kultur

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