Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung
Wichtigste Merkmale
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden . Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Schlagwörter
Umzug, Abmeldung, auswandern, Abmeldebescheinigung, Wohnungsabmeldung, Auszug, Umzug, Abmeldung, auswandern, Abmeldebescheinigung, Wohnungsabmeldung, Auszug
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden . Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.