Dienstleistung
Grundabgaben & Gewerbesteuer
Grundabgaben sind die mit Grundstücken verbundenen Abgaben Grundsteuern und Abfallgebühren.
Basis der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer wird durch Anwendung eines von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Dieser Maßstab ist festgelegt in der Haushaltssatzung oder in der Hebesatzsatzung der jeweiligen Kommune. Abfallbeseitigung Die Abfallgebühren werden erhoben im Auftrag des Landkreises auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Wittmund.
Einrichtung
Steuern - Abgaben - Beiträge
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 2060
Häufig gestellte Fragen
Satzungen
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Schlagwörter
Hebesatz, Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundbesitz, Grundsteuermessbetrag, Grundstück, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert, Hebesatz, Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundbesitz, Grundsteuermessbetrag, Grundstück, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert
Satzungen
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.