Antrag auf Änderung des Grundsteuermessbetrages


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Grundabgaben sind die mit Grundstücken verbundenen Abgaben Grundsteuern und Abfallgebühren.

Basis der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer wird durch Anwendung eines von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Dieser Maßstab ist festgelegt in der Haushaltssatzung oder in der Hebesatzsatzung der jeweiligen Kommune. Abfallbeseitigung Die Abfallgebühren werden erhoben im Auftrag des Landkreises auf Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Wittmund.

Grundsteuerreform Niedersachsen

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Am Markt 2-4
26427 Esens
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Häufig gestellte Fragen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.


Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.


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