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Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

 

Mit diesem Dienst kann eine Selbstauskunft im beschränkten Umfang entsprechend §7 BMeldDigiV beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz. Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang nach § §7 Abs. 1 BMeldDigiV erteilt.


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Häufig gestellte Fragen

Mit diesem Dienst kann eine Selbstauskunft im beschränkten Umfang entsprechend §7 BMeldDigiV beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz. Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang nach § §7 Abs. 1 BMeldDigiV erteilt.