Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es fallen für die Prüfung und Begutachtung Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


  • Kommunale Baumschutzsatzung

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Baumschutzverordnung