Eine Eheurkunde ist ein Dokument, dass eine Eheschließung beurkundet.

Eine Eheurkunde ist ein Dokument, dass eine Eheschließung beurkundet.

In die Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und Familiennamen der Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
  • Ort und Tag der Geburt der Eheschließenden,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • die rechtliche Zugehörigkeit eines Eheschließenden zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

Um eine Eheurkunde von sich selbst zu erhalten genügt ein gültiges amtliches Dokument mit Lichtbild zum Identitätsnachweis.

 

Um eine Eheurkunde für eine mit Ihnen verwandte Person zu beantragen müssen Sie die Verwandtschaft (anhand von Urkunden) und ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

 

Um eine Eheurkunde von einem Dritten zu erhalten bedarf es einem rechtlichen Interesse.


  • Personalausweis/Reisepass
  • ggfls. weitere Unterlagen

Für die erste Urkunde 10,00 €. Jede weitere im gleichen Vorgang erstellte Urkunde 5,00 €.


Bitte wenden Sie sich an das Standesamt welches die Eheschließung durchgeführt hat.

Bei Auslandshochzeiten, welche in einem deutschen Personenstandsregister nacherfasst wurde, wenden Sie sich bitte an das Registerführende Standesamt


§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)


Personenstandsurkunde