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Einrichtung

Landgericht Hannover


Dienstleistungen

Bundesland Niedersachsen

Fachliche Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung

Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern Durchführung

Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Beendigung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung

Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen

Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

Als Übersetzerin/Übersetzer ermächtigt werden

Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Beeidigung als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Hausanschrift

Volgersweg 65
30175 Hannover

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

E-Mail

lgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Telefon

0511 347-0

Ansprechpartner

Frau Katharina Schneider
Frau Sonja Anacker

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