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Einrichtung
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt
Dienstleistungen
Bundesland Niedersachsen
zweites juristisches Staatsexamen Abnahme
Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung in der ersten juristischen Prüfung beantragen
Pflichtfachprüfung als staatlicher Teil der ersten juristischen Prüfung bzw. des „1.Ersten juristischen Staatsexamens“