Dienstleistung
Umschreibung der Bergbaubewilligung beantragen
Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.
Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
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- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
Bei der Umwandlung von Unternehmen mit einhergehender Gesamtrechtsnachfolge ist die Umschreibung der Bewilligung auf das neue Unternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
nach Zeitaufwand
- für eine Beamtin oder einen Beamten des höheren Dienstes und der Laufbahngruppe 2, Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 22,75 €
- für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 2, Ämter ab dem ersten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 20,00 €
- für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 1, Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 17,00 €
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Voraussetzungen
Todesfall:
- Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt.
- Erbinnen und Erben oder Verfügungsberechtigte müssen sich verpflichten, auf Verlangen der zuständigen Behörde
- Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
Gesamtrechtsnachfolge:
Das alte Unternehmen ist in ein neues Unternehmen mit Gesamtrechtsnachfolge umgewandelt worden.
Verfahrensablauf
Sie können die Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
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Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Umschreibung der Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen per Post bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Todesfall:
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Gesamtrechtsnachfolge:
- Sie erhalten eine Mitteilung, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.