Dienstleistung
Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland
Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit „doppeltem Verwendungszweck“, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.
Dies sind z.B.
- Güter zur Werkstoffbearbeitung,
- Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
- Sensoren und Laser,
- Luft- und Raumfahrt.
Teil I, Abschnittt C, Kennung 901 bus 999 Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben