Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

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Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt