Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.


Online Ummeldung

nicht angegeben


Es fallen keine Gebühren an.


Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.


Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


nicht angegeben