Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.


Online-Abmeldung des Hundes

Es fallen keine Gebühren an.


Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.


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Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.


Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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