Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Heimatort des Schiffes bzw. Sitz der Reederin oder des Reeders ist.
Eine Meldung durch die Schiffsbesatzung kann auch bei einer beliebigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben