Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.


Es fallen keine Kosten an.


Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.



Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de
www.wpk.de


Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts


Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.


  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufsregister, Wirtschaftsprüferin, WPK