In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Es fallen keine Gebühren an.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit entfällt.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden keine Unterlagen benötigt.


nicht angegeben


Es gibt keine gesetzliche Regelung.


nicht angegeben


Blinde, Blinde