Dienstleistung
Leistungen aus dem Landesblindenfonds
Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Leistungen aus dieser Richtlinie können nicht mehr beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Rechtsbehelf
Klage
Schlagwörter
blind, Blindheit, Erblindung, finanzielle Unterstützung, blinde Menschen, Blinde, Ergänzung Landesblindengeld, Merkzeichen BI, blind, Blindheit, Erblindung, finanzielle Unterstützung, blinde Menschen, Blinde, Ergänzung Landesblindengeld, Merkzeichen BI