Dienstleistung
Umsatzsteuerheft beantragen
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
- Reisegewerbekarte, falls vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes bei der zuständigen Behörde beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
- eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
- ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
- mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
- gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen
- Die Führung eines Umsatzsteuerheftes entbindet nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen für andere Steuerarten nach anderen Gesetzen zu führen
Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Reisegewerbetreibenden - Landesamt für Steuern Niedersachsen
Rechtsbehelf
nicht angegeben