Dienstleistung
Hinweise an die Aufsichtsbehörde über die Spielbanken
Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Bezug zu niedersächsischen Spielbanken
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online – ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums ( https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html) abgegeben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben