Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.


nicht angegeben


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.


nicht angegeben


  • Bezug zu niedersächsischen Spielbanken

nicht angegeben


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online – ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail  oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums ( https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html)  abgegeben werden.


nicht angegeben


Aufsichtsbehörde, Hinweis, Meldung, Geldwäschegesetz, Spielbank, Spielbankaufsicht, Spielbankbetrieb, Aufsichtsbehörde, Hinweis, Meldung, Geldwäschegesetz, Spielbank, Spielbankaufsicht, Spielbankbetrieb