Dienstleistung
Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich als präqualifiziert eintragen lassen
Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass es hierfür
geeignet ist und keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Der Eintrag im AVPQ gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei einer Angebotsabgabe dann nur noch die Zertifikatsnummer und einen individuellen Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen müssen. Für präqualifizierte Unternehmen besteht eine Eignungsvermutung. Das heißt, dass öffentliche Auftraggeber nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.
Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie außerdem über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. in der bundesweiten Datenbank „Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen AVPQ“ gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.
Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.
Nach abschließender positiver Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das Verzeichnis AVPQ eingetragen.
Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Nachweise zur Qualifikation des Unternehmens oder zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und werden im Verzeichnis AVPQ veröffentlicht.
Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit Zertifikatsnummer und dem spezifischen Zugangscode vorliegt. Die Grunddaten und CPV-Codes der präqualifizierten Unternehmen im Verzeichnis AVPQ sind jedoch allgemein zugänglich.
Die Eintragung ist ein Jahr gültig. Um die Präqualifizierung über den Zeitraum eines Jahres fortzusetzen, ist es erforderlich, dass Sie mit einem erneuten Antrag aktuelle Eignungsnachweise bei der Präqualifizierungsstelle einreichen.
Das Verzeichnis wird täglich aktualisiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das Zertifikat über die Eintragung im Verzeichnis APVQ ist ein Jahr gültig. Diese Frist beginnt ab der Eintragung.
- Sollten sich im Jahresverlauf bei Ihrem Unternehmen Änderungen mit Bezug auf die Eignungs und Zuverlässigkeitsnachweise ergeben, ist das Unternehmen verpflichtet, dies dem Verzeichnis mitzuteilen, da dann das Verzeichnis ggf. geändert werden muss (ggf. auch Löschung des Eintrags).
Welche Gebühren fallen an?
Kostenrahmen für die Eintragung durch die IHK: 75 - 80 EUR
Kostenrahmen für die Präqualifizierung: 180 EUR
Die Höhe der jeweiligen Kosten variiert je nach Bundesland.
Die Kosten fallen kumulativ an.
Bearbeitungsdauer
Ab Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Präqualifizierung in der Regel nicht länger als drei Wochen. Die anschließende Eintragung durch die IHK dauert ca. sechs Arbeitstage.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Voraussetzungen
Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.
erforderliche Unterlagen
- Handels, Vereins Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
- Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes
- Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler)
- Mitgliedsbescheinigung der Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer
- Bescheinigung/Bestätigung der Berufs/ Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (Eigenhändige Unterschrift oder fortgeschrittene / qualifizierte elektronische Signatur des Geschäftsführers / Vorstands / Inhabers)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: Bescheinigung sowohl für die GmbH & Co. KG als auch für die GmbH)
- Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter versichert sind.)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Hinweis: Die Bescheinigungen müssen teilweise im Original vorgelegt werden und dürfen in der Regel nicht älter als drei Monate alt sein. Weiteres hierzu finden Sie in den weiterführenden Informationen und der Internetseite https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/ .
Weiteres hierzu finden Sie in den weiterführenden Informationen hier
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/PQStellen.aspx). Nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.
- Auf der Internetseite der IHK https://www.amtlichesverzeichnis.ihk.de/ finden Sie den Online-Antrag.
- Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei.
- Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung.
- Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.
- Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Verzeichnis AVPQ ein.
- Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode.
Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Verzeichnis AVPQ hinterlegen Nachweisen erhält.
Rechtsbehelf
Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch bzw. verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.