Dienstleistung
Kommunale Förderung für die Kultur- und Heimatpflege oder Erwachsenenbildung Bewilligung
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Oldenburg ist seit vielen Jahren im kulturellen Bereich als Förderer, Partner und Veranstalter in vielseitiger Weise engagiert. Ein wichtiges Instrument stellt dabei die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie dar.
Kulturschaffende sollen durch sie unterstützt und angeregt werden, das vielfältige und abwechslungsreiche Kunst- und Kulturangebot im Gebiet des Landkreises aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gelten folgende Antragsfristen:
- 15. Februar für das laufende Jahr
- 15. September für das laufende, sowie für das folgende Jahr
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich bildende, darstellende oder digitale Kunst, Musik, Literatur, Geschichte, Heimatpflege, Museumsarbeit oder Jugendkultur.
- Das Projekt findet im Gebiet des Landkreises Oldenburg statt und geht über die örtliche Zuständigkeit der kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Wildeshausen hinaus.
- Das Projekt ist von überörtlicher, kreisweiter oder regionaler Bedeutung.
- Das Projekt hat einen gemeinnützigen und nicht vorrangig kommerziellen Charakter.
-
Bei dem Projekt handelt es sich
nicht
- um eine bauliche, investive Maßnahme (z.B. Erwerb, Bau/Umbau von Gebäuden für kulturelle Zwecke, Restaurierungen von historischen Gebäuden)
- eine Veranstaltung im Bereich der Niederdeutschen Sprache
- eine Veranstaltung der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH
- eine Veranstaltung einer öffentlich geförderten Schule, die bereits eine eigene Förderung bzw. Bezuschussung erfährt
- eine Festveranstaltung einer kreisangehörigen Gemeinde
- ein Brauchtumsfest
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung nach der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Oldenburg
- ausführliche Projektbeschreibung
- detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Unterlagen
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Die Kreisverwaltung prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Antragseingang entscheidet ein Gremium über die Vergabe der Fördermittel. Das Gremium tagt zweimal pro Jahr - im Februar/März und im September/Oktober
- Nach dem Treffen des Vergabegremiums teilt Ihnen die Kreisverwaltung die Entscheidung schriftlich mit.
- Im Falle einer Bewilligung reichen Sie nach Abschluss des geförderten Projektes den Verwendungsnachweis ein.
- Die Kreisverwaltung prüft den Verwendungsnachweis und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises überweist die Kreisverwaltung die bewilligte Fördersumme auf das von Ihnen angegebene Konto
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Kulturförderung“ herunter
- Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie alles an die im Antragsformular genannte Anschrift.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
Die Förderung für kulturelle Projekte gewährt der Landkreis Oldenburg auf freiwilliger Basis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
- Kulturförderrichtlinie für den Landkreis Oldenburg, veröffentlicht auf der Seite Fördermittelvergabe im Bereich Kunst und Kultur | Landkreis Oldenburg