Bevor Sie eine Rebfläche bepflanzen, benötigen Sie eine Pflanzgenehmigung.

Sie dürfen die Rebfläche erst bepflanzen, nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben.

Wenn Sie dieselbe Fläche roden und wiederbepflanzen möchten und das entstandene Pflanzpotential bestehen bleibt, gilt die Pflanzung als genehmigt. In diesem Fall müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.


Sie haben eine Rebfläche gerodet und möchten auf der Fläche wieder Reben anpflanzen.


  • Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
  • Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.


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